Links zu den einzelnen Gesetzestexten der  Sozialbücher bzw. des Sozialrechts findet ihr in der Aufstellung unten.
 
Die unten genannten Gesetze stellen einen Auszug aus dem Sozialrecht dar. Den kompletten Gesetzestext findet ihr, wenn ihr auf den jeweiligen Link klickt (SGB steht dabei für Sozialgesetzbuch).
 
Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese findet ihr nur im Bundesgesetzblatt.
 
Eine weitere Möglichkeit besteht, sich bei den Servicestellen zu melden, um eine Lösung für sein Problem (hoffentlich) zu finden bzw. zu bekommen.
Auskunft und Beratung  hat seine gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch I - allgemeiner Teil (SGB I).
 
Das bedeutet, dass man bei den gesetzlichen Rehabilitations- trägern im Prinzip auch beraten werden sollte.
 
Leider sind die Beratungs- standarts und Ansichten bei den jeweiligen Stellen recht unterschiedlich.

Wer Rehabilitationsträger sein kann findet im Bereich Links.
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Wer persönliche Aufklärung und Beratung für seine Probleme sucht, findet sie bei den eingerichteten oder noch einzurichtenden Servicestellen  der Sozialversicherungsträger.
 
Eine Übersicht über die Servicestelle an eurem Wohnort findet ih
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(die Gesetze auf Sozialgesetzbuch.de befinden sich nicht auf dem aktuellen Stand)
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(aktuelle Gesetzesübersicht über die Startseite und den Link Gesetze )